
- Für mehr Lärmschutz – Schutz der Wohnbevölkerung
- Teilstück zwischen Barsbütteler Weg und Landesgrenze
- Antrag der Grünen im Bauausschuss am 3. März
Die Grünen in der Gemeindevertretung haben einen Antrag zur Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h an der Möllner Landstraße (L 94) gestellt, um den Lärmschutz zu verbessern und die Verkehrsberuhigung zu fördern. Diese Forderung galt bisher als aussichtslos, wurde aber durch die im November 2024 modifizierte Straßenverkehrsordnung (StVO) möglich, die Gemeinden mehr Gestaltungsspielräume gibt.
Die Grünen appellieren an CDU, OWG und SPD, das Anliegen zu unterstützen. Über den Antrag entscheiden soll der Bauausschuss am 3. März um 19.30 Uhr. Die Sitzung ist öffentlich.
Lärmmessungen sollen Klarheit schaffen
Um Tempo 30 im Ort durchzusetzen, bitten die Grünen die Verwaltung, beim Kreis Lärmmessungen an der Möllner Landstraße von der Einfahrt zum Barsbütteler Weg bis zur Landesgrenze zu beantragen. Die Messungen sollen zeigen, ob die Grenzwerte tatsächlich überschritten werden und somit Maßnahmen zur Reduzierung der Geschwindigkeit gerechtfertigt sind. Kosten fallen für Oststeinbek nicht an, wenn der Kreis den Landesbetrieb Verkehr (LBV) mit den Messungen beauftragt. Dafür soll die Gemeinde einen Antrag beim Kreis stellen.
Darüber hinaus soll der Lärm im Bereich der Kreuzung Möllner Landstraße/Stormarnstraße gemessen und berechnet werden. An der Kreuzung gibt es mehrere Schulwege und Bushaltestellen, die durch das Tempolimit sicherer gemacht werden sollen. „Eine Verkehrsberuhigung in diesem Bereich ist nicht nur aus Lärmschutzgründen wichtig, sondern auch für die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler“, betonen die Grünen.
Neue StVO bietet Gestaltungsspielraum
Die im November 2024 modifizierte Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt den Kommunen mehr Spielraum bei der Einführung von Tempo 30. Das bietet die Chance, Lärmschutz und Verkehrssicherheit in Oststeinbek zu verbessern. Die Grünen verweisen auf die jüngst beschlossene Einführung von Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Havighorst (K100/K 23), die durch einen Antrag der Gemeinde beim Kreis Stormarn erreicht wurde.
Text: Jan Schwartz